AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen – si.next GmbH 

Stand 07/2025 

 

 

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich 

  1. Die si.next GmbH ist spezialisiert auf Online-Werbung und bietet verschiedene Dienstleistungen an, welche die Online-Sichtbarkeit optimieren. Die si.next GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Einzelauftrags sowie den nachfolgenden AGB. 

  1. Das Angebot der si.next GmbH richtet sich nicht an Verbraucher oder Privatpersonen, sondern ausschließlich an gewerbliche Kunden bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unter dem Begriff des gewerblichen Kunden sind auch Verbände, staatliche Stellen und sonstige nichtstaatliche Stellen zu verstehen. 

  1. Vertragspartner des Kunden ist die si.next GmbH, Bieberer Straße 137, 63179 Obertshausen. 

  1. Abweichende Bedingungen sowie eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie von der si.next GmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

  1. Ein Vertrag kommt durch einen entsprechenden Einzelauftrag des Kunden gegenüber der si.next GmbH zustande. Dazu verwendet die si.next GmbH ein Auftragsformular, welches im Einzelnen nach den Wünschen des Kunden ausgefüllt wird. Erst mit der Unterzeichnung des Auftrags und einer entsprechenden Bestätigung durch die si.next GmbH erfolgt ein Vertragsschluss. Mit Unterzeichnung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

  1. Art und Umfang der von der si.next GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. 

 

§ 3 Leistungen der si.next GmbH 

  1. Die von der si.next GmbH angebotenen Leistungen umfassen die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen: 

  1. Erstellung und Gestaltung von Online-Werbekampagne 

  • die Werbekampagnen können auf verbreiteten Plattformen wie insbesondere Google (Google Search und Google Display Network) und META (Facebook und Instagram) veröffentlicht werden 

  • die erstellte Werbekampagne wird mithilfe einer künstlichen Intelligenz durchgehend optimiert, dazu zählen: 

  • Erstellung und Verwaltung der vom Kunden ausgewählten Keywords und Interests bzw. bei Aktivierung durch den Kunden deren automatisierte Erstellung und Optimierung 

  • Präzisierungen der Werbe-Zielgruppe 

  • Entscheidungen über das Tagesbudget pro Plattform 

  • mit einer Werbekampagne kann ein interaktives Job- Interview verknüpft werden, welches potenziellen Bewerbern im Rahmen der Werbekampagne ausgespielt werden kann („Jobfunnel“) 

  1. Die si.next GmbH schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung gemäß des jeweiligen Einzelauftrags. Die konkreten Inhalte der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus gesonderten Leistungsbeschreibungen. 

  1. Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. 

§ 4 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden 

  1. Voraussetzung für die Leistungserbringung der si.next GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Leistungen erforderlichen Materialien (insbesondere Bilder, Texte, Logos etc.) vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. 

  1. Sofern die erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Kampagnenstart übermittelt werden, beginnt die Ausspielung der Kampagne dennoch zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern technisch möglich. Die Kampagne wird in diesem Fall regulär in Rechnung gestellt. Der Kunde kann fehlende Inhalte jederzeit nachreichen, und diese werden – soweit möglich – in die laufende Kampagne integriert. Eine nachträgliche Reduktion oder Verschiebung des Kampagnenzeitraums ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

  1. Der Kunde benennt der si.next GmbH einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der si.next GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel in Textform unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt die si.next GmbH auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereichs der si.next GmbH vorliegen, kann die si.next GmbH den Aufwand in Rechnung stellen. 

 

§ 5 Besondere Bedingungen für Online-Werbekampagnen 

  1. Nach Bestätigung des Einzelauftrags legt die si.next GmbH für den Kunden einen Account an, worüber eine Werbekampagne gesteuert wird. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der si.next GmbH nicht berechtigt, Dritten Zugriffsrechte für diesen Account einzuräumen. 

  1. Im Rahmen der Leistungserbringung erfolgt kein Conversion- Tracking durch die si.next GmbH. Die Werbeerfolgsdaten werden allein von den Plattformen übermittelt. 

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Bilder, Texte und Logos für seine Werbekampagnen zu verwenden. Hierbei garantiert der Kunde, Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde stellt die si.next GmbH insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die verwendeten Bilder, Texte und Logos frei. 

  1. Die si.next GmbH ist nicht verpflichtet, die auf Wunsch des Kunden erstellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen muss sie diese dem Kunden jedoch melden. 

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Facebook-Account mit dem Account für die Erstellung der Werbekampagnen zu verknüpfen, um anschließend seine Werbekampagne unter seinem Logo auf Facebook zu veröffentlichen. Sofern der Vorgang durch die si.next GmbH ausgeführt werden soll, obliegt es dem Kunden der si.next GmbH dafür ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Durchführung dieser Ausspielung einzuräumen. Die si.next GmbH sichert zu, dieses Recht ausschließlich für diesen vereinbarten Vorgang auszuüben und keinen administrativen oder redaktionellen Zugriff vorzunehmen. Der konkrete Prozess zur Rechteeinräumung durch den Kunden gegenüber die si.next GmbH wird durch Meta vorgegeben. Bei Nichteinhaltung oder Verweigerung dieses Prozesses wird die Werbekampagne über den Meta-Account der si.next GmbH (sog. 

„Fallback-Profil“) ausgespielt. 

  1. Die si.next GmbH kann nicht garantieren, dass eine Werbekampagne von den gewählten Plattformen akzeptiert und freigeschaltet wird. Die Werbekampagne wird nur in Übereinstimmung mit den Veröffentlichungs-Richtlinien der Plattformen freigeschaltet. Dies erfolgt durch einen automatisierten Prozess, auf den die si.next GmbH keinen Einfluss hat. Die si.next GmbH wird die Kunden jedoch im Vorfeld auf mögliche Ablehnungen durch die Plattformen hinweisen. Die Plattformrichtlinien liegen außerhalb der Kontrolle der si.next GmbH. 

  1. Im Rahmen der Erstellung einer Werbekampagne kann der Kunde ein Budget auswählen, in dessen Rahmen er die einzelnen Werbekampagnen veröffentlichen will. Die Ausspielung des Werbebudgets für Werbeanzeigen über Google durch bestimmte Keywords erfolgt durch ein Auktionsprinzip („Google Ads Auktionen“). Dabei nehmen Werbende mit gleichen Keywords bei entsprechenden Suchanfragen an einer Auktion von Google teil, die ermittelt, wessen Werbeanzeige auf welcher Position geschaltet wird. Für die Positionierung und die Klick-Kosten der einzelnen Werbeanzeige verwendet Google verschiedene Kriterien, u.a. das Maximalgebot des Werbenden und einen durch verschiedene Parameter ermittelten Qualitätsfaktor. Die si.next GmbH kann daher keine Anzahl von Einblendungen oder Klicks, sowie keine feste Positionierung zusichern. 

  1. Sollte eine Ausspielung der Werbemaßnahmen seitens der jeweiligen Plattformen (z. B. aufgrund technischer Störungen) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, übernimmt die si.next GmbH hierfür keine Haftung. Etwaige vom Kunden zur Verfügung gestellte Budgets werden nach Freigabe und Wiederherstellung der Ausspielmöglichkeit durch die si.next GmbH planmäßig verwendet. In solchen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Budgets besteht nicht. 

 

§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Laufzeiten 

  1. Die Höhe der Vergütung und der Laufzeiten bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen in den Einzelaufträgen. 

  1. Der Kunde kann der si.next GmbH in dem jeweiligen Einzelauftrag ein SEPA- Basis-Lastschriftmandat zur Einziehung der Vergütungen erteilen. Die Einziehung erfolgt jeweils nach dem vom Kunden festgelegten Zahlungsintervall. Der Kunde hat für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, hat der Kunde zu ersetzen, sofern er sie zu vertreten hat und die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die si.next GmbH verursacht wurde. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. 

  1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

  1. Geringfügige Änderungen an den laufenden Werbekampagnen, die im üblichen Rahmen erfolgen, werden kostenfrei vorgenommen. Darüberhinausgehende Anpassungen, insbesondere solche mit erheblichem Planungs- oder Umsetzungsaufwand, können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot

  1. Die si.next GmbH berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. 

 

§ 8 Gewährleistung 

  1. Die si.next GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere die Plattformen von Google und META, Netzwerkdienstleistungen und andere Bereitstellungen Dritter stets unterbrechungs- und fehlerfrei und sicher vorhanden sind. 

  1. Die si.next GmbH erstellt die Werbekampagnen nach Vorgaben und in Abstimmung mit dem Kunden. Die si.next GmbH kann nicht garantieren, dass die Werbekampagnen eine bestimmte Positionierung erreichen oder zu einer generellen Steigerung von Anfragen gegenüber dem Kunden führen. Ebenfalls kann die si.next GmbH nicht garantieren, dass eine verbesserte Platzierung der Websites in Suchmaschinen erfolgt. 

  1. Im Fall von Mängeln an den von der si.next GmbH erbrachten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, der si.next GmbH zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde weitergehende Rechte wie Minderung oder Rücktritt geltend machen. 

 

§ 9 Nutzungsrechte 

  1. Der Kunde räumt der si.next GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses für den Zweck der Erstellung und Betreuung der Werbekampagnen einfache Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen Inhalten ein, die er der si.next GmbH zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung stellt.  

  1. Unbeschadet des Vorstehenden stehen dem Kunden alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihm erworbenen Inhalten zu.  

 

§ 10 Haftung 

  1. Die si.next GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

  1. Die si.next GmbH haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Vertragspflichten, wenn die Leistungsstörung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und unter Einsatz zumutbarer Anstrengungen nicht überwunden werden können, wie insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways oder Störungen im Bereich der Dienste von Carriern („Höhere Gewalt“). 

 

  1. Für Werbekampagnen gilt ergänzend Folgendes: 

  1. Der Kunde ist gem. § 5 Ziffer 3 dieser AGB für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte allein verantwortlich. Die si.next GmbH haftet insbesondere nicht für in Webemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Kunden. 

 

§ 11 Laufzeit und Kündigung 

  1. Die Laufzeit der Online-Werbekampagnen wird jeweils individuell im Einzelauftrag bestimmt. Eine ordentliche Kündigung innerhalb dieser festen Laufzeit ist ausgeschlossen. 

  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn: 

  1. mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten, der Kunde seiner Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird 

  1. Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird 

  1. Der Kunde von der si.next GmbH zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Verhalten erwartet. 

  1. Bei außerordentlicher Kündigung des Kunden, ohne dass für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung, die bis zum regulären Vertragsende anfallen. 

 

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Leistungserbringung durch die si.next GmbH oder im Auftrag von der si.next GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Verpflichtung gilt auch über die Vertragsbeendigung hinaus. 

  1. Zur Abwicklung der Einzelaufträge sowie zur Erbringung ihrer Leistungen verarbeitet die si.next GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Der Kunde schließt dazu mit der si.next GmbH eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung mit Abschluss des jeweiligen Auftrags als Vertragsbestandteil einbezogen wird. 

 

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Obertshausen. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Obertshausen. 

 

§ 14 Schlussbestimmungen 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Einzelauftrags oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht.